Auch wenn einige "Strömungen" in unserer Gesellschaft sich aktuell als politisch verfolgt ansehen, leben wir in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es herrscht Meinungsfreiheit soweit diese nicht die öffentliche Grundordnung gefährdet.
Es ist zwar nicht zu leugnen, dass sich der Gesetzgeber immer häufiger dem Druck der "kochenden Volksseele" beugt und populistisch motivierte Vorhaben, insbesondere mithilfe des Strafrechts durchsetzt. Nur beispielsweise sei die Reform des Sexualstrafrechts genannt, die niemanden schützt.
Dennoch sind wir weit von den Zuständen entfernt, wie sie in der Weimarer Republik herrschten.
Dort ermöglichte -zumindest nach der herrschenden Ansicht in der Staatsrechtswissenschaft- Art. 48 Abs. 2 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) dem Reichspräsidenten den Erlass von Notverordnungen mit Gesetzescharakter. Voraussetzung war nur, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung dies erfordere. Die zunehmende Handlungsunfähigkeit der gewählten Regierungen führten jedoch dazu, dass Notverordnungen vermehrt zur Gesetzgebung genutzt wurden. Nur allzu oft wurden durch diese Verordnungen bürgerliche Freiheiten eingeschränkt und die Grundrechte teilweise außer Kraft gesetzt.
Schwerwiegende Auswirkungen hatten diese Notverordnungen für die Sozialdemokraten und Kommunisten. Ihnen wurde eine politische Betätigung weitestgehend verboten und mit empfindlichen Strafen belegt.
Diese Situation bildet auch den Hintergrund für die hier abgebildete Broschüre "Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht". Diese ist in insgesamt vier Auflagen erschienen und wurde von Felix Halle verfasst. Sie enthält neben Handlungsanweisungen wie sie auch hier zu allgemeinen Verfahrenssituationen (Vernehmung, Durchsuchung) zu finden sind, auch Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen eines Strafverfahrens. So werden beispielsweise der Instanzenzug und einige Rechtsmittel dargestellt.
Der Autor, Prof. Dr. Felix Halle wurde in Berlin als Sohn eines jüdischen Kaufmanns geboren. Er studierte Staats- und Rechtswissenschaften in Berlin und war zunächst Mitglied der SPD, dann der USPD und schließlich der KPD. Er war an verschiedenen politischen Prozessen beteiligt, trat jedoch nie als Rechtsanwalt auf. So erarbeitete die Verteidigungsstrategie im Prozess gegen Ernst Thälmann mit und kämpfte in der Schweiz gegen die Auslieferung Heinz Neumanns. Zeitweise leitete auch die juristische Abteilung der Roten Hilfe, einer der KPD nahestehenden politischen Hilfsorganisation.
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