Der Beitrag nimmt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 31.08.2021 - 20 Ws 226/21) zum Anlass sich zum wiederholten Male mit der Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers in den Fällen auseinanderzusetzen, in denen zur Verteidigung -umfassende- Akteneinsicht notwendig ist.
Der Beitrag geht nochmals auf die Frage nach der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung ein und stellt hierzu eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 17.09.2020 - 11 Qs 182/20 vor.
Der Beitrag skizziert die aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 13.12.2019 (BGBl. I, 2128) eingetretenen Änderungen der Strafprozessordnung und gibt Hinweise für Beschuldigte und Ermittler.