Das Geschäftsherrenmodell wurde mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" (BGBl. I, S. 2025ff.) vom 20.11.2015 in das Gesetz eingefügt. Die Auswirkungen dieser Änderung sind umstritten. Welches Potential und welche Risiken sich für Unternehmen ergeben könnten soll der Beitrag kurz umreißen.