Der Beitrag stellt die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer strafschärfenden Berücksichtigung von Vorstrafen, insbesondere einschlägigen Vorstrafen dar. Dabei wird auf die aktuelle Rechtsprechung (z.B. OLG Köln, Beschl. v. 02.06.2017 - 1 RVs 117/17) eingegangen.