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18. Januar 2017
Was kurios klingt ist eigentlich nur folgerichtig. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshof (Urteil vom 7.11.2016 - 2 StR 9/15 -, zitiert nach www.bundesgerichtshof.de) hat entschieden, dass "der nachgeburtliche Mutterschutz einer Richterin zu einem Dienstleistungsverbot führt, das ihrer Mitwirkung in der Hauptverhandlung entgegensteht. Deren Fortsetzung ohne Beachtung der Mutterschutzfrist führt zur gesetzwidrigen Besetzung des erkennenden Gerichts." In dem zu entscheidenden Fall war die...