Artikel mit dem Tag "161 AR 202/22"



27. September 2023
Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Kammergerichts vom 23.11.2022 - 2 Ws 161/22- zum Anlass sich mit Voraussetzungen eines Widerrufs des Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56f StGB auseinanderzusetzen. Dabei wird dieses Vorgehen auch dem Widerruf des Straferlasses gemäß § 56f Abs. 2 StGB gegenüber gestellt.