Der Beitrag nimmt den Beschluss des Bundesgerichtshofes in Strafsachen vom 27. Januar 2022 - 3 StR 155/21 zum Anlass sich mit den aktuellen Grenzwerten der nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG bei synthetischen Cannabinoiden auseinanderzusetzen.