Der Beitrag nimmt die aktuelle (Leitsatz-)Entscheidung des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 13.12.2022 - 6 StR 95/22) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen der Einhaltung der Unterbrechungsfristen des § 229 StPO auseinanderzusetzen.