Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Amtsgerichts Bielefeld vom 05.12.2017 (39 Ds-6 Js 42/17-824/17, hier zitiert nach BeckRS 2017, 134347) zum Anlass nochmals auf die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit einzugehen. Dies geschieht insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Ablenkung des Richters in der Hauptverhandlung.
Grundsätzlich ist kein Rechtsanwalt und somit auch kein Strafverteidiger verpflichtet jedes Mandat anzunehmen. Allerdings verpflichtet der § 44 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, hier abrufbar) den Rechtsanwalt dazu, eine Ablehnung ausdrücklich und unverzüglich mitzuteilen. Dem Rechtsanwalt steht jedoch Zeit zur Prüfung des angetragenen Auftrags zur Verfügung. "Dabei ist davon auszugehen, dass niemand verlangen kann, der Rechtsanwalt müsse wegen eines nicht angekündigten Auftrages...