Der Beitrag beschäftigt sich anhand des Beschlusses des OLG Hamm mit dem Analogieverbot zu Ungunsten des Betroffenen im Bußgeldverfahren. Dabei wird auch auf die Frage nach dem verfahrensgegenständlichen Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten (§ 23 AEntG, § 19 AEntG, § 23 SchwArbBekG) eingegangen.
Nachdem durch Eward Snowden, Bradley Manning oder die "Enthüllungsplattform" Wikileaks der Begriff des Whistleblowing eine große mediale Aufmerksamkeit erhalten hat, ist vermehrt zu beobachten, dass der Gesetzgeber sowie private Unternehmen diesem Verhalten einen rechtlichen Rahmen geben wollen. Auch die firmen- oder behördeninterne Aufklärung von Missständen und Straftaten erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Begriff "internal investigations" geistert durch die Fachpresse und die...