Der Beitrag fasst die allgemeinen Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot aus § 3 Versammlungsgesetz zusammen und geht dann auszugsweise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der sogenannten "Sharia Police" (Urteil vom 11.01.2018 - 3 StR 427/17) ein.
Der Beitrag behandelt die Berichterstattung um eine Versammlung in der Greifswalder Innenstadt und beleuchtet die rechtlichen Hintgründe, insbesondere eine mögliche Strafbakreit der Veranstalter nach §§ 14, 26 Versammlungsgesetz.