Der Beitrag nimmt die Regelung des § 371 Abs. 1 Satz 2 AO in den Blick und untersucht insbesondere den Begriff des dort beschriebenen 10-Jahres-Zeitraums.
Der Beitrag befasst sich mit dem Begriff der Hilflosigkeit im Sinne des § 201a Abs. 1 Nr. 2 StGB und nimmt dabei insbesondere Bezug auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 25.04.2017 - 4 StR 244/16).