Der Beitrag nimmt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln vom 29.01.2021 (120 Qs 3-4/20) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an Nebenkläger bzw. Nebenklägervertreter gemäß § 406e StPO auseinanderzusetzen. Von besonderem Interesse ist dabei der Ablehnungsgrund der Gefährdung des Untersuchungszwecks in Ausage-gegen-Aussage-Konstellationen.
Sicher, einige Zeugen versuchen, ebenso wie einige Beschuldigte unwahre Angaben in einem Strafverfahren zu machen um die eigene Position zu stärken. Weitaus häufiger ist die unbewusst unrichtige Wiedergabe eines Geschehens das Problem. Der Beitrag umreißt kurz die Probleme bei der Feststellung der Glaubhaftigkeit einer Aussage.
Der Beitrag setzt sich meine aktuellen Entscheidung des BGH (4 StR 1/17) zur Beweiswürdigung bei "Aussage-gegen-Aussage" Konstellationen auseinander. Des Weiteren nimmt der Beitrag Bezug auf allgemeine Probleme des Sexualstrafrechts.