Der Beitrag beschreibt zunächst die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten in der jüngeren Vergangenheit. Er zeigt auf, dass bereits das Abgrenzen von Betroffenen oder potentiell Betroffenen dazu führt, dass die Beschneidungen von Rechten zunimmt.
Der Beitrag befasst sich mit der Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (Drucksache 17/16299) durch das Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen. Es wird aufgezeigt, dass das Gesetz zu erheblichen, nicht zu tolerienden Eingriffen in die Gewaltenteilung und die Bürgerrechte führt.