Die Frage, ob eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung auch bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes zur Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 verjährten Erwerbstaten zulässig bzw. mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hatte der BGH (Beschl. v. 07.03.2019 – 3 StR 192/18) dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Zentrale Frage ist dabei, ob die Regelung des § 316h EGStGB -trotz eines möglichen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 2 GG in den vorbezeichneten Fällen- verfassungsgemäß ist.
Das Schweigerecht des Beschuldigten ist einer zentrale Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Schon der § 136 StPO und Art. 6 EMRK sehen ein umfassendes Schweigerecht vor. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen des Schweigerechts.