Der Beitrag setzt sich anhand des Beschlusses des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 08.03.2022 - 3 StR 398/21 mit den Anforderungen an die Strafzumessung bei drohenden oder eingetretenen Nebenfolgen wie berufsgerichtlichen Sanktionen auseinander.
Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen einer Gewerbeuntersagung im Allgemeinen und speziell mit der Gewerbeuntersagung bei begangenen oder vorgeworfenen Straftaten. Anhand der Rechtsprechung werden entsprechende Beispielfälle vorgestellt.