Der Beitrag beleuchtet den Begriff der subventionserheblichen Tatsache im Sinne des § 264 Abs. 9 StGB und nimmt dabei die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (Beschluss vom 12.10.2023 - 2 StR 243/22) im Zusammenhang mit sogenannten "Corona-Soforthilfe-Programmen" in den Blick.
Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Kammergerichts vom 23.11.2022 - 2 Ws 161/22- zum Anlass sich mit Voraussetzungen eines Widerrufs des Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 56f StGB auseinanderzusetzen. Dabei wird dieses Vorgehen auch dem Widerruf des Straferlasses gemäß § 56f Abs. 2 StGB gegenüber gestellt.
Der Beitrag fasst den bisherigen Meinungsstand zum Beginn der Frist zur Verfolgungsverjährung bei dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) kurz zusammen und stellt die aktuelle Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH vom 13.11.2019 zu dieser Frage vor.
Das -neue- Recht der Vermögensabschöpfung bereitet weiter Probleme. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Beschluss vom 26.04.2019 - 1 StR 471/18 zu der Frage Stellung genommen, ob im Hinblick auf eine mögliche Abschöpfung von Vermögenswerten im Urteil ein rechtlicher Hinweis im Sinne des § 265 StPO notwendig ist und dabei einige praxisrelevante Andeutungen gemacht. Die Entscheidung wird kurz vorgestellt.
Nach § 406e Abs. 1 StPO kann der Verletzte über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten. Nach § 406e Abs. 2 StPO kann diese Akteneinsicht versagt werden. Wann dies konkret der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalls die eine enorme Bedeutung, nicht nur bei "Aussage-gegen-Aussage" Konstellationen hat. Das Kammergericht hat hierzu eine Entscheidung mit Bedeutung für die Praxis getroffen (Beschluss vom 21.11.2018 - 3 Ws 278/18).
Die "Me Too" Debatte thematisiert(e) Anzüglichkeiten bis hin zur sexuellen Belästigung. Was sie aber auch zeigte ist der Umstand, dass wir zu Denunziation neigen; dazu gehören wollen. Der Beitrag stellt die aktuelle Entscheidung des BGH (4 StR 570/17) zur sexuellen Belästigung nach § 184i StGB vor und setzt diese in einen kritischen Zusammenhang zum gesellschaftlichen Klima und der Reform des Sexualstrafrechts.
Der Beitrag nimmt die aktuelle (Leitsatz-)Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Az.: 1 StR 625/17) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen eines Missbrauchs Schutzbefohlener auseinanderzusetzen. Er kommentiert die Ausweitung des Anwendungsbereichs kritisch.
Der Beitrag fasst die Entscheidung des Landgerichts Münster zusammen, geht dabei auch auf die allgemeinen Voraussetzungen eines Verwertungsverbots nach § 97 Abs. 1 S. 3 InsO ein und umreißt weitere aktuelle Entscheidungen, insbesondere zur Reichweite des Verwertungsverbots.
Der Beitrag beschäftigt sich anhand des Beschlusses des OLG Hamm mit dem Analogieverbot zu Ungunsten des Betroffenen im Bußgeldverfahren. Dabei wird auch auf die Frage nach dem verfahrensgegenständlichen Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten (§ 23 AEntG, § 19 AEntG, § 23 SchwArbBekG) eingegangen.