Der Beitrag umreisst die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung, also der Fälle in denen zwingend ein Strafverteidiger (im Regelfall als Pflichtverteidiger) beteiligt werden muss.
Dass im Strafprozess ein umfassendes Schweigerecht besteht, ist gemeinhin bekannt. Wie verhält es sich jedoch, wenn ein Zivilrechtsstreit wie z.B. ein Schadensersatzprozess parallel zu einem Strafverfahren läuft? Der Beitrag beleuchtet die Auswirkungen der Selbstbelastungsfreiheit und des Schweigerechts auf die Erfordnisse des Zivilprozesses.
Berichte über Ermittlungsverfahren und Ermittlungsmaßnahmen sind aus der heutigen Medienlandschaft kaum mehr wegzudenken. Dennoch macht sich kaum jemand Gedanken über die möglichen Folgen solcher Berichterstattung. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen und Grenzen der sogenannten Verdachtsberichterstattung.
Die Selbstbelastungsfreiheit (Nemo tenetur se ipsum accusare) gilt nicht nur für den Beschuldigten sondern auch für den Zeugen. Geregelt ist dies in § 55 StPO. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und den Folgen dieses Zeugnisverweigerungsrechts.
Das Schweigerecht des Beschuldigten ist einer zentrale Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Schon der § 136 StPO und Art. 6 EMRK sehen ein umfassendes Schweigerecht vor. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen des Schweigerechts.
Dürfen Äußerungen eines Beschuldigten, der sich auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen hat, aber außerhalb einer Vernehmung Angaben gemacht hat, in einem Strafverfahren gegen ihn verwendet werden?
Mit dieser Frage setzt sich eine aktuelle Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (1 StR 277/17) auseinander, die in diesem Beitrag kurz besprochen wird.
Der Beitrag beendet die dreiteilige Reihe zur Verfolgungsverjährung. Er behandelt das Ruhen der Verjährung nach § 78b StGB und geht insbesondere auf die Auswirkungen des Ruhens auf die Verfolgbarkeit von Sexualstraftaten ein.
Der Beitrag setzt die Reihe über die Verfolgungsverjährung im Strafrecht fort. Er beschäftigt sich Schwerpunktmäßig mit der Unterbrechung der Verjährung nach § 78c StGB.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Verfolgungsverjährung in Strafsachen und geht dabei auch auf die Unterbrechung und das Ruhen der Verjährung ein (§§ 78, 78a, 78b, 78c StGB).
Der Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten ein Strafverfahren einzustellen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den §§ 154ff. StPO, nach denen es auch ohne den Willen des Beschuldigten zu einer Einstellung kommen kann.