Das Schweigerecht des Beschuldigten ist einer zentrale Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Schon der § 136 StPO und Art. 6 EMRK sehen ein umfassendes Schweigerecht vor. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen des Schweigerechts.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Pflicht zum Erscheinen bei einer Ermittlungsbehörde im Allgemeinen und im Speziellen mit den Änderungen durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens.
Der Beitrag befasst sich mit der am 05.09.2017 in Kraft getretenen Reform der Strafprozessordnung (Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und des Schöffenrechts).