Das Geschäftsherrenmodell wurde mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption" (BGBl. I, S. 2025ff.) vom 20.11.2015 in das Gesetz eingefügt. Die Auswirkungen dieser Änderung sind umstritten. Welches Potential und welche Risiken sich für Unternehmen ergeben könnten soll der Beitrag kurz umreißen.
Der Beitrag geht auf die im Rahmen von Korruptionsbekämpfung oftmals als Grenze definierte Sozialadäquanz ein und erklärt deren Grenzen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Anforderungen bei Delikten im allgemeinen Geschäftsverkehr und bei Amtsdelikten.