Der Beitrag stellt kurz die Entscheidung des Bundesgerichthofes zur Bestimmtheit einer Tatsache als subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 StGB -6 StR 137/21 vor und geht dabei auf den Begriff der subventionserheblichen Tatsache ein. Dabei wird auch das in Mecklenburg-Vorpommern verwendete Formular einer Prüfung unterzogen.
Der Beitrag beleuchtet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kritisch und geht dabei insbesondere auch die Anwendbarkeit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung im Strafrecht ein.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Merkmal der Leistungserbringung in "freier Praxis" welche Voraussetzung für die Abrechenbarkeit einer ärztlichen Leistung gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ist. Der Beitrag orientiert sich dabei an der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 12.07.2017 - 1 StR 535/16 (LG Augsburg).
Der Beitrag bespricht eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH 1 StR 483/16 - Beschluss vom 8. Februar 2017 (LG Amberg)) und umreisst die Problematik der rechtsmissbräuchlichen Abmahnung im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG.
Der Beitrag setzt sich mit zwei aktuellen Entscheidungen (OLG Düsseldorf v. 20.01.2017 - III-1 Ws 482/17 und BGH v. 10.05.2017 - 2 StR 438/16) zum Abrechnungsbetrug in ärztlichen Apparategemeinschaften auseinander.
Der Beitrag beschäftigt sich mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Strafbarkeit wegen Betruges (§ 263 StGB) bei Nichtzahlung von Beiträgen zur Sozialkasse des Baugewerbes (Soka). Dabei wird auf die Änderung der Rechtslage durch die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2016 sowie des SokaSiG eingegangen.
Nachdem ich mich in den letzten Wochen vermehrt mit Strafrechts-Politik beschäftigt habe, folgt ein klassisches juristisches Thema. Wie bereits im Beitrag zur strafrechtlichen Bewertung der Forderungen von Prostituierten, geht es um die Frage, ob und unter welchen Bedingungen rechtswidrige oder sittenwidrige Forderungen, Verbindlichkeiten oder Gegenstände vom strafrechtlichen Vermögensbegriff erfasst werden. Hierzu hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshof einen sogenannten...
Wie der Bundesgerichtshof unlängst entschied, gehören auch die als Gegenleistung für die Erbringung sexueller Handlungen vereinbarten Forderungen zum strafrechtlichen geschützten Vermögen im Sinne des § 263 StGB (BGH, Urteil v. 01.02.2016, 1 StR 435/15, zitiert nach www.bundesgerichtshof.de). In dem zu entscheidenden Fall hatte der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts u.a. einer Domina einen ungedeckten Scheck im Gegenzug für die Erbringung verschiedener sexueller Dienste...