Der Beitrag nimmt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.03.2024 - 2 StR 382/23 zum Anlass, sich mit der Stellung des Nebenklägers im Strafprozess im Allgemeinen und seinen Rechten in Bezug auf das Selbstleseverfahren gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO zu befassen.
Der Beitrag nimmt das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes sowie die ersten Entscheidungen hierzu (z.B. BGH, Beschl. v. 18.4.2024 - 1 StR 106/24) zum Anlass sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der der Grenzwert für die sogenannte nicht geringe Menge zu bestimmen ist.
In seinem Beschluss vom 18. Oktober 2023 – 1 StR 222/23 beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit der Frage inwieweit ein, auf einzelne Vernehmungen beschränkter Verzicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht zulässig ist. Dies sei nach der nunmehr getroffenen Entscheidung nur allgemein für in der Vergangenheit liegende Aussagen möglich. Die Beschränkung auf einzelne Vernehmungen sei unzulässig.
Der Beitrag beleuchtet den Begriff der subventionserheblichen Tatsache im Sinne des § 264 Abs. 9 StGB und nimmt dabei die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Strafsachen (Beschluss vom 12.10.2023 - 2 StR 243/22) im Zusammenhang mit sogenannten "Corona-Soforthilfe-Programmen" in den Blick.
Der Beitrag stellt kurz die Entscheidung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 10. August 2023 - 3 StR 462/22 vor. In dieser wird -soweit ersichtlich- erstmal der Grenzwert der nicht geringen Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtmG) höchstrichterlich bestimmt.
Der Beitrag stellt die Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 14. März 2023 - 4 StR 451/22 vor und geht auf das Merkmal des Betroffenseins auf frischer Tat ein.
Der Beitrag nimmt die Leitsatz-Entscheidung des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 08.06.2023 - 1 StR 188/22) zum Anlass sich mit den Kriterien für die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und dessen strafrechtlichen Auswirkungen zu beschäftigen.
Der Beitrag stellt den Beschluss des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 21.12.2022 -3 StR 372/21- vor. Mit diesem wurden die Grenzwerte für die Annahme einer nicht geringen Menge im Sinne der §§ 29a Abs. 1 Nr. 2, 30 Abs. 1 Nr. 4, 30a BtmG für die neuen psychoaktiven Stoffe 2-Fluormatamfetamin, 4-Flourmetamfetamin und 3-Methylmethcathinon höchstrichterlich bestätigt.
Der Beitrag nimmt die aktuelle (Leitsatz-)Entscheidung des 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 13.12.2022 - 6 StR 95/22) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen der Einhaltung der Unterbrechungsfristen des § 229 StPO auseinanderzusetzen.
Der Beitrag setzt sich anhand des Beschlusses des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 08.03.2022 - 3 StR 398/21 mit den Anforderungen an die Strafzumessung bei drohenden oder eingetretenen Nebenfolgen wie berufsgerichtlichen Sanktionen auseinander.