Der Beitrag beleuchtet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kritisch und geht dabei insbesondere auch die Anwendbarkeit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung im Strafrecht ein.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Merkmal der Leistungserbringung in "freier Praxis" welche Voraussetzung für die Abrechenbarkeit einer ärztlichen Leistung gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung ist. Der Beitrag orientiert sich dabei an der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 12.07.2017 - 1 StR 535/16 (LG Augsburg).