Die Frage, ob eine strafrechtliche Vermögensabschöpfung auch bei bereits vor Inkrafttreten des Reformgesetzes zur Vermögensabschöpfung im Jahr 2017 verjährten Erwerbstaten zulässig bzw. mit dem Grundgesetz vereinbar ist, hatte der BGH (Beschl. v. 07.03.2019 – 3 StR 192/18) dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt. Zentrale Frage ist dabei, ob die Regelung des § 316h EGStGB -trotz eines möglichen Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 2 GG in den vorbezeichneten Fällen- verfassungsgemäß ist.
Die Selbstbelastungsfreiheit (Nemo tenetur se ipsum accusare) gilt nicht nur für den Beschuldigten sondern auch für den Zeugen. Geregelt ist dies in § 55 StPO. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und den Folgen dieses Zeugnisverweigerungsrechts.
Das Schweigerecht des Beschuldigten ist einer zentrale Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens. Schon der § 136 StPO und Art. 6 EMRK sehen ein umfassendes Schweigerecht vor. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen des Schweigerechts.
Der Beitrag beschäftigt sich anhand des Beschlusses des OLG Hamm mit dem Analogieverbot zu Ungunsten des Betroffenen im Bußgeldverfahren. Dabei wird auch auf die Frage nach dem verfahrensgegenständlichen Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten (§ 23 AEntG, § 19 AEntG, § 23 SchwArbBekG) eingegangen.
Der Beitrag befasst sich mit der Selbstbelastungsfreiheit im Insolvenzverfahren unter besonderer Berücksichtigung des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO. Im Übrigen wird auf den "Gemeinschuldnerbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts eingegangen.
Der Beitrag behandelt die Berichterstattung um eine Versammlung in der Greifswalder Innenstadt und beleuchtet die rechtlichen Hintgründe, insbesondere eine mögliche Strafbakreit der Veranstalter nach §§ 14, 26 Versammlungsgesetz.
Unabhängig von den -noch immer aktuellen- Fragen der (nachträglichen) Sicherungsverwahrung zählt die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB zu den frustrierenden Aspekten der Strafverteidigung. Ich beginne -trocken, wie es sich für einen guten Juristen gehört- mit den rechtlichen Voraussetzungen. Die Unterbringung stellt eine freiheitsentziehende Maßregel und damit -so unglaublich es klingt- keine Strafe im formellen Sinne dar. Formelle Voraussetzung für ihre...