Die Frage wer nach einer Einstellung des Strafverfahrens die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu tragen, wird dem Verteidiger beinahe täglich gestellt.
Die Beitrag gibt einen kleinen Einblick in diese Problematik.
Der Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten ein Strafverfahren einzustellen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den §§ 154ff. StPO, nach denen es auch ohne den Willen des Beschuldigten zu einer Einstellung kommen kann.