Der Beitrag behandelt die Haftungsrisiken bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Schwerpunkte liegen dabei bei den jüngsten Entscheidungen zur Verwendung von sogenannten "Dashcams" und dem Betrieb sozialer Netzwerke.
Der Beitrag umreisst kurz die Voraussetzungen einer sogenannten Öffentlichkeitsfahndung im Sinne der §§ 131ff. StPO. Darüber hinaus wird dargestellt, dass und warum private Fahndungen oder Aufrufe strafbar sind und schadensersatzpflichtig machen können.