Der Beitrag fasst die Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 19.09.2018 - 1 StR 194/18) kurz zusammen und klärt in groben Zügen über das Untreue-Risiko bei risikoreichen Finanzgeschäften auf.
Der Beitrag beleuchtet die Risiken für kommunale Entscheidungsträger sich beim Abschluss von Finanzgeschäften wegen Untreue im Sinne des § 266 StGB strafbar zu machen. Ausgerichtet ist der Beitrag an der Entscheidung des 1. Strafsenats des BGH (1 StR 296/16 - Urteil vom 21. Februar 2017 (LG Regensburg)).