Der Beitrag stellt die Leitsatzentscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes zum Landfriedensbruch (§ 125 StGB) vor und weist auf die enorme Ausweitung des Tatbestands hin.
Der Beitrag befasst sich -anknüpfend an die aktuellen Ereignisse- mit Straftaten die durch Polizisten im Amt begangen werden können (Amtsdelikte). Des Weiteren wird auf unrühmliche Auffassungen und fehlende Medienkompetenz eingegangen.