Der Beitrag nimmt die geplante (Teil-)Legalisierung des Anbaus, Umgangs und Besitzes von Cannabis zum Anlass sich mit dem Gesetzesentwurf insoweit auseinanderzusetzen, als dass er die Straftaten nach dem neu einzuführenden KonsumCannabisGesetz vorstellt.
Der Beitrag erörtert einige Gesichtspunkte des Entwurfs zum Verbandssanktionengesetz (VerSanG)so wie z.B. den Umstand, dass nur Verbände deren Zweck auf den Betrieb eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gerichtet ist von dem Gesetz erfasst werden soll oder zu § 14 VerSanG-E, der die Veröffentlichung einer Verurteilung nach dem VerSanG regelt.