Der Beitrag beschreibt zunächst die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten in der jüngeren Vergangenheit. Er zeigt auf, dass bereits das Abgrenzen von Betroffenen oder potentiell Betroffenen dazu führt, dass die Beschneidungen von Rechten zunimmt.
Der Beitrag behandelt die Berichterstattung um eine Versammlung in der Greifswalder Innenstadt und beleuchtet die rechtlichen Hintgründe, insbesondere eine mögliche Strafbakreit der Veranstalter nach §§ 14, 26 Versammlungsgesetz.