Der Beitrag stellt die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17 in aller Kürze vor und zeigt die Auswirkungen dieser Entscheidung auf Compliance-Maßnahmen.
Der Beitrag behandelt die Haftungsrisiken bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Schwerpunkte liegen dabei bei den jüngsten Entscheidungen zur Verwendung von sogenannten "Dashcams" und dem Betrieb sozialer Netzwerke.
Die -strafrechtliche- Verantwortung in Unternehmen wird ständig diskutiert, sei es die Frage ob Deutschland ein Unternehmensstrafrecht benötigt oder der "VW-Abgas-Skandal". Grundlage für derartige Diskussionen ist nicht selten der Umstand, dass Unternehmen sich in Deutschland nicht strafbar machen können (siehe zur Frage einer Unternehmensstrafbarkeit auch hier). Nach § 14 StGB haften für, in Unternehmen begangene Straftaten dessen Vertretungsberechtigte wie z.B. der Geschäftsführer. In...