Durch Verordnung vom 23. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 253) wurde die Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes
(Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPO M-V) geändert und ein Schwerpunktbereich Strafrecht eingeführt. Der Autor begrüßt diese Änderung grundsätzlich bemängelt aber den Umfang und die Ausrichtung des prüfungsrelevanten Wissens.
Der Beitrag prüft den Entwurf eines Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD auf Vorhaben mit Bezug zum Strafrecht und zeigt positive und negative Seiten und mögliche Folgen auf.