Über mehrere Tage beschäftigt der mutmaßlich politisch motivierte Angriff auf eine Person, die ein Verbindungsband trug, die lokalen Medien, aber auch die Lokalpolitik. Einer der Vorwürfe lautet, dass die Veranstalter eines Events auf dem die Polizei mögliche Täter vermutete dieser den Zutritt verweigerten. Der Beitrag soll den rechtlichen Rahmen des Betretens durch Polizeibeamte sowie eine mögliche Strafbarkeit der Veranstalter klären.
Der Beitrag bespricht die Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichts vom 07.02.2017 (BGH 5 StR 483/16) und die Rechtsprechung zur schweren Körperverletzung (§ 226 StGB). Die Frage, ob ein Opfer ein seiner Heilung mitwirken muss und wie sich dies ggf. auf eine Strafbarkeit auswirkt wird erörtert.
Auch im heutigen Beitrag steht der Arzt im Fokus. Nachdem ich bereits vor einiger Zeit einen Beitrag zur Strafbarkeit des Arztes wegen Körperverletzung geschrieben habe (hier abrufbar), geben insbesondere zwei aktuelle Entscheidungen Anlass zu weiteren Ausführungen. Zum einen hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 19.07.2016 - VI ZR 75/15, zitiert nach www.bundesgerichtshof.de) zu der Frage Stellung genommen, ob der Umstand, dass eine Operation von einem anderen als dem ursprünglich...
Wie der Bundesgerichtshof am 06.07.2016 (Beschluss des XII. Zivilsenats vom 6.7.2016 - XII ZB 61/16 -, zitiert nach www.bundesgerichtshof.de) klargestellt hat, enthält "die schriftliche Äußerung, "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" zu wünschen, (...) für sich genommen nicht die für eine bindende Patientenverfügung notwendige konkrete Behandlungsentscheidung des Betroffenen. Die insoweit erforderliche Konkretisierung kann aber gegebenenfalls durch die Benennung bestimmter ärztlicher...