Der Beitrag nimmt das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes sowie die ersten Entscheidungen hierzu (z.B. BGH, Beschl. v. 18.4.2024 - 1 StR 106/24) zum Anlass sich mit der Frage auseinanderzusetzen, wie der der Grenzwert für die sogenannte nicht geringe Menge zu bestimmen ist.
Der Beitrag nimmt die geplante (Teil-)Legalisierung des Anbaus, Umgangs und Besitzes von Cannabis zum Anlass sich mit dem Gesetzesentwurf insoweit auseinanderzusetzen, als dass er die Straftaten nach dem neu einzuführenden KonsumCannabisGesetz vorstellt.