Das Zitat stammt aus einer insoweit wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Pornographiebegriff bzw. zur Frage der unzüchtigen Schrift im Sinne des alten § 184 StGB (BGH, Urteil vom 22. 7. 1969 - 1 StR 456/68 - NJW 1969, 1818, beck-online). Dieser strafrechtliche Begriff "Pornographie" darf zum einen nicht mit dem Begriff "Sex" verwechselt werden und zum anderen sollten auch die verfassungsrechtlichen Grenzen Beachtung finden. Dies gilt insbesondere für die Presse-, Kunst- und...