Durch Verordnung vom 23. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 253) wurde die Verordnung zur Ausführung des Juristenausbildungsgesetzes
(Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung - JAPO M-V) geändert und ein Schwerpunktbereich Strafrecht eingeführt. Der Autor begrüßt diese Änderung grundsätzlich bemängelt aber den Umfang und die Ausrichtung des prüfungsrelevanten Wissens.