Berichte über Ermittlungsverfahren und Ermittlungsmaßnahmen sind aus der heutigen Medienlandschaft kaum mehr wegzudenken. Dennoch macht sich kaum jemand Gedanken über die möglichen Folgen solcher Berichterstattung. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen und Grenzen der sogenannten Verdachtsberichterstattung.
Heute ging der äußerst medienträchtige Prozess gegen eine mehr oder minder bekannte Person des öffentlichen Lebens (vorerst) zu Ende. Eine -versucht- nüchterne Abhandlung. Zunächst einmal zu dem was wir wissen. Frau Lohfink wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Sie gilt damit nicht als vorbestraft wobei es richtiger wäre davon zu sprechen, dass diese Verurteilung nicht in das Führungszeugnis aufegenommen wird (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 a) BZRG). Die Tagessatzhöhe richtet...