Die "Me Too" Debatte thematisiert(e) Anzüglichkeiten bis hin zur sexuellen Belästigung. Was sie aber auch zeigte ist der Umstand, dass wir zu Denunziation neigen; dazu gehören wollen. Der Beitrag stellt die aktuelle Entscheidung des BGH (4 StR 570/17) zur sexuellen Belästigung nach § 184i StGB vor und setzt diese in einen kritischen Zusammenhang zum gesellschaftlichen Klima und der Reform des Sexualstrafrechts.
Der Beitrag beschreibt zunächst die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten in der jüngeren Vergangenheit. Er zeigt auf, dass bereits das Abgrenzen von Betroffenen oder potentiell Betroffenen dazu führt, dass die Beschneidungen von Rechten zunimmt.