Wie allgemein bekannt sein dürfte, wurde das Sexualstrafrecht mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (BT-Drs. 18/8210) in wesentlichen Teilen komplett umgestaltet. Kaum ein Laie macht sich jedoch eine Vorstellung davon, was dies bedeutet. Betrachten wir den "Grundfall" der Vergewaltigung nach neuer Rechtslage. Wie gewohnt zunächst ein Blick auf den Gesetzestext. So lautet der § 177 Abs. 1 StGB: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person...