Der Beitrag setzt sich anhand des Beschlusses des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 08.03.2022 - 3 StR 398/21 mit den Anforderungen an die Strafzumessung bei drohenden oder eingetretenen Nebenfolgen wie berufsgerichtlichen Sanktionen auseinander.
Der Beitrag zeigt ausgewählte Folgen strafrechtlicher Verurteilungen außerhalb des Strafrechts auf. Dazu gehört die Gewerbeuntersagung, die Entziehung bestimmter Erlaubnisse wie der Waffenbesitzkarte und die Entfernung aus dem Dienst.