Der Beitrag nimmt das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.03.2024 - 2 StR 382/23 zum Anlass, sich mit der Stellung des Nebenklägers im Strafprozess im Allgemeinen und seinen Rechten in Bezug auf das Selbstleseverfahren gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 StPO zu befassen.
Der Beitrag nimmt eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln vom 29.01.2021 (120 Qs 3-4/20) zum Anlass sich mit den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an Nebenkläger bzw. Nebenklägervertreter gemäß § 406e StPO auseinanderzusetzen. Von besonderem Interesse ist dabei der Ablehnungsgrund der Gefährdung des Untersuchungszwecks in Ausage-gegen-Aussage-Konstellationen.