Mit Beschluss des 1. Strafsenats vom 14.3.2016 (- 1 StR 337/15-, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshof, www.bundesgerichtshof.de) hat der Bundesgerichtshof zur Frage der Verfolgungsverjährung bei einem vorsätzlichen Bankrott Stellung genommen. Dabei lautet der Leitsatz wie folgt: "Vorsätzlicher Bankrott durch Verheimlichen von Bestandteilen des Vermögens im Sinne von § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist im Falle der Insolvenz einer natürlichen Person bei fortdauerndem...