Der Beitrag beschäftigt sich anhand des Beschlusses des OLG Hamm mit dem Analogieverbot zu Ungunsten des Betroffenen im Bußgeldverfahren. Dabei wird auch auf die Frage nach dem verfahrensgegenständlichen Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten (§ 23 AEntG, § 19 AEntG, § 23 SchwArbBekG) eingegangen.
Der Beitrag behandelt die Haftungsrisiken bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Schwerpunkte liegen dabei bei den jüngsten Entscheidungen zur Verwendung von sogenannten "Dashcams" und dem Betrieb sozialer Netzwerke.
Der Beitrag zeigt die Probleme bei einer Mindestlohnunterschreitung auf, indem auf die Tatmehrheit zwischen einer diesbezüglichen Ordnungswidrigkeit und einem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) eingegangen wird.