Mit dem 01.07.2017 ist das "Gesetz zum von in der Prostitution tätigen Personen" in Kraft getreten. Damit einhergehend gibt es viele neue Heruasforderungen für Betreiber von Bordellen, Laufhäusern, Sauna- und FKK-Clubs, aber auch für Prostituierte. Der Beitrag umreißt insbesondere die Vorschriften, bei denen ein Verstoß mit einem Bußgeld geahndet werden kann.