Die "Me Too" Debatte thematisiert(e) Anzüglichkeiten bis hin zur sexuellen Belästigung. Was sie aber auch zeigte ist der Umstand, dass wir zu Denunziation neigen; dazu gehören wollen. Der Beitrag stellt die aktuelle Entscheidung des BGH (4 StR 570/17) zur sexuellen Belästigung nach § 184i StGB vor und setzt diese in einen kritischen Zusammenhang zum gesellschaftlichen Klima und der Reform des Sexualstrafrechts.
Der Beitrag beschreibt das Sexualstrafrecht der 1950er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland. Er geht dabei insbesondere auf, aus heutiger Sicht, skurrile Straftatbestände wie Ehebruch etc. ein und vergleicht diese kritisch mit den heutigen Verhältnissen.