Der Beitrag nimmt die Leitsatz-Entscheidung des ersten Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 08.06.2023 - 1 StR 188/22) zum Anlass sich mit den Kriterien für die Annahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und dessen strafrechtlichen Auswirkungen zu beschäftigen.
Der Beitrag nimmt die Entscheidungen des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 27.01.2021 (StB 43/20, StB 44/20 und 48/20) zum Anlass sich nochmals mit der (Verschwiegenheitspflicht-)Entbindungsbefugnis des Insolvenzverwalters auseinanderzusetzen. Dabei wird auch die Frage erörtert, ob und ggf. wann diese Befugnis auch bei sogenannten "Doppelmandaten" besteht.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Wesen der Strafverteidigung bzw. den Anforderungen die Gesetz und Moral an den Verteidiger stellen. Es werden berufsrechtliche, strafrechtliche und moralische Fragen aufgeworfen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage wann und ggf. in welchem Umfang der Insolvenzverwalter die steuerlichen und rechtlichen Berater eines Unternehmens von der Verschwiegenheitspflicht entbinden kann.
Grundsätzlich ist kein Rechtsanwalt und somit auch kein Strafverteidiger verpflichtet jedes Mandat anzunehmen. Allerdings verpflichtet der § 44 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, hier abrufbar) den Rechtsanwalt dazu, eine Ablehnung ausdrücklich und unverzüglich mitzuteilen. Dem Rechtsanwalt steht jedoch Zeit zur Prüfung des angetragenen Auftrags zur Verfügung. "Dabei ist davon auszugehen, dass niemand verlangen kann, der Rechtsanwalt müsse wegen eines nicht angekündigten Auftrages...