Der Beitrag zeigt Werbung aus der "Deutschen Juristen Zeitung" von 1925 und geht auf die großen Gemeinsamkeiten mit der Werbung in den heutigen Anwaltsmagazinen ein.
Der Beitrag beschreibt zunächst die Einschränkungen von Bürger- und Freiheitsrechten in der jüngeren Vergangenheit. Er zeigt auf, dass bereits das Abgrenzen von Betroffenen oder potentiell Betroffenen dazu führt, dass die Beschneidungen von Rechten zunimmt.