Der Beitrag nimmt die Änderung des § 345 StPO durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften" vom 25.06.2021 in den Blick und zeigt Perspektiven und Probleme auf.
Der Beitrag befasst sich mit der Möglichkeit gegen ein Urteil eines Amtsgerichts in Strafsachen zunächst ein unbestimmtes Rechtsmittel einzulegen und erst im Folgenden zwischen Berufung und Revision zu entscheiden.