Der Beitrag nimmt die Entscheidung des Kammergerichts vom 01.11.2021 - 4 Ws 80/21 - 161 AR 186/21 zum Anlass sich mit dem Erfordernis eines Eröffnungsbeschlusses auch im selbstständigen Einziehungsverfahren gemäß §§ 435ff. StPO auseinanderzusetzen und dabei auch auf Folgen möglicher Fehler hinzuweisen.
Der Beitrag stellt kurz die Entscheidung des Bundesgerichthofes zur Bestimmtheit einer Tatsache als subventionserheblich im Sinne des § 264 Abs. 9 StGB -6 StR 137/21 vor und geht dabei auf den Begriff der subventionserheblichen Tatsache ein. Dabei wird auch das in Mecklenburg-Vorpommern verwendete Formular einer Prüfung unterzogen.
Kann die Anordnung eines Selbstleseverfahrens gemäß § 249 Abs. 2 StPO wegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 11.11.2020 - 5 StR 197/20) überhaupt noch -erfolgreich- beanstandet werden oder stellt die Entscheidung das potentielle Ende der Urkundenverlesung in der Hauptverhandlung dar?
Der Beitrag stellt die Entscheidung vor und weist auf Probleme und Perspektiven hin.
Das Anzeigeverhalten hat sich gegenüber früheren Jahren verändert. Vermeintliche Straftaten werden häufiger angezeigt als noch in früheren Jahren.
Erfolgt die Anzeige jedoch ohne, dass der Verdacht einer Straftat nachvollziehbar ist, besteht die Gefahr, dass sich der Anzeigeerstatter selbst strafbar macht. Der Beitrag umreißt die Voraussetzungen einer solchen Strafbarkeit.
Der Beitrag umreisst die Strafbarkeit nach § 353b StGB anhand aktueller Fälle und klärt über die Wichtigkeit der Verschwiegenheit von Verwaltungs- und Justizmitarbeitern heraus.
Der Beitrag fasst die allgemeinen Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot aus § 3 Versammlungsgesetz zusammen und geht dann auszugsweise auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der sogenannten "Sharia Police" (Urteil vom 11.01.2018 - 3 StR 427/17) ein.
Der Beitrag beleuchtet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen kritisch und geht dabei insbesondere auch die Anwendbarkeit der sozialgerichtlichen Rechtsprechung im Strafrecht ein.
Die drei Beiträge, deren Erstellung dem Autor am meisten Spaß gemacht haben oder bei den Lesern besonders beliebt waren, werden nochmals kurz vorgestellt.
Der Beitrag befasst sich mit dem Begriff der strafbaren Werbung im Sinne des § 16 UWG und zeigt anhand der Rechtsprechung die Grenzen derartiger Marketing-Maßnahmen auf.
Der Beitrag behandelt die Haftungsrisiken bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Schwerpunkte liegen dabei bei den jüngsten Entscheidungen zur Verwendung von sogenannten "Dashcams" und dem Betrieb sozialer Netzwerke.