Der Beitrag nimmt die Regelung des § 371 Abs. 1 Satz 2 AO in den Blick und untersucht insbesondere den Begriff des dort beschriebenen 10-Jahres-Zeitraums.
Der Beitrag zeigt Werbung aus der "Deutschen Juristen Zeitung" von 1925 und geht auf die großen Gemeinsamkeiten mit der Werbung in den heutigen Anwaltsmagazinen ein.